top of page

F-Gase-Verordnung – Wichtige Informationen für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen

F-Gase, wie HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe), werden häufig in Kälteanlagen, Klimageräten und Wärmepumpen eingesetzt. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenzials (GWP) sind sie besonders klimaschädlich. Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, die am 1. März 2024 in Kraft trat, zielt darauf ab, den Einsatz dieser Stoffe bis 2030 deutlich zu reduzieren und langfristig durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen.

Kernaussagen der Verordnung

  • Verringerung der Verfügbarkeit von F-Gasen durch schrittweise Begrenzung (Phase-Down).

  • Verbot bestimmter Kältemittel in neuen und bestehenden Anlagen.

  • Verpflichtung zu regelmäßigen Dichtheitsprüfungen und dokumentierten Wartungen.

Ziele: Bis 2030 sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase um 70 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Das CO₂-Äquivalent soll auf 35 Millionen Tonnen reduziert werden, um die Umweltbelastung bei Leckagen zu minimieren.

Pflichten für Betreiber

Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen müssen strenge Vorgaben einhalten, darunter:

  • Emissionsminderungspflicht: Vermeidung von Leckagen und Reparatur defekter Systeme.

  • Dichtheitskontrollen: Je nach CO₂-Äquivalent sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben.

  • Leckageerkennung: Systeme müssen mit Technologien ausgestattet werden, die Lecks frühzeitig erkennen.

  • Dokumentation: Alle Arbeiten, verwendeten Kältemittel und Prüfberichte sind detailliert zu dokumentieren und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

  • Zertifizierungen prüfen: Nur zertifizierte Dienstleister dürfen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen.

Auswirkungen für Betreiber

  • Neuanlagen: Müssen mit Kältemitteln mit niedrigem GWP betrieben werden, z. B. R32, R449A, oder natürlichen Stoffen wie CO₂ oder Propan.

  • Bestehende Anlagen: Sollten auf klimafreundlichere Alternativen umgerüstet werden. Ein Beispiel: R404A-Anlagen können durch den Einsatz von R449A modernisiert werden.

Wichtige Fristen und Verbote

  • Ab 2030: Verbot von Kältemitteln mit GWP > 2.500 in Kälteanlagen (auch recycelte Kältemittel).

  • Ab 2032: Verbot solcher Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen; Service- und Wartungsverbot für Kältemittel mit GWP > 750 (ausgenommen recycelte Stoffe).

  • Inverkehrbringungsverbote für Neuanlagen. Ab 2025 dürfen Neuanlagen in der Kältetechnik, die F-Gase mit hohem GWP verwenden, nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Dies gilt für viele gewerbliche Kühlsysteme und Klimaanlagen.

  • Beschränkungen für Service und Wartung Ab 2026 ist in Klimaanlagen und Wärmepumpen der Einsatz von Kältemittelfrischware mit einem GWP-Wert von über 2.500 verboten. Für Kälteanlagen tritt diese Regelung bereits 2025 in Kraft.

  • Phase-Down Bis 2050 soll der Einsatz von HFKW auf null reduziert werden. Dabei wird die Menge schrittweise reduziert – bis 2030 um 79 %.

Mögliche Alternativen

  • Natürliche Kältemittel wie Ammoniak (R717) oder CO₂.

  • Low-GWP-Mittel: Ersatzstoffe mit geringerem GWP, sofern technisch möglich.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Nichteinhaltung der Betreiberpflichten kann Sanktionen gemäß der überarbeiteten Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nach sich ziehen.

Handlungsempfehlungen

  • Regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchführen.

  • Dokumentation sicherstellen: Halten Sie alle relevanten Informationen lückenlos fest.

  • Umrüstung prüfen: Planen Sie frühzeitig den Wechsel auf alternative Kältemittel.

Unsere Leistungen für Sie

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen der F-Gase-Verordnung:

  • Analyse und Beratung: Prüfung Ihrer bestehenden Anlagen und detaillierte Handlungsempfehlungen.

  • Umrüstung und Nachrüstung: Anpassung Ihrer Systeme an klimafreundliche Kältemittel.

  • Installation neuer Anlagen: Planung und Umsetzung moderner und umweltfreundlicher Kälte- und Klimasysteme.

  • Regelmäßige Wartung und Prüfungen: Sicherstellung der gesetzlichen Konformität und Vermeidung von Ausfallzeiten.

Gothan Kälte & Klimatechnik GmbH

Geschäftsführer: Tino Gothan

​Büro:

Ibsenstr. 71

15831 Blankenfelde-Mahlow

Telefon:   0176/73216453

Mail:         info@gothan-kaelte.de

Firmensitz:

Am Lückefeld 37

15831 Blankenfelde-Mahlow

Wir beraten Sie gern:

Mo - Do

Fr

8:00 - 16:00

​8:00 - 14.00

Benötigen Sie Unterstützung oder haben ein konkretes Anliegen zu einem Projekt?
Gern stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.

bottom of page