F-Gase-Verordnung – Wichtige Informationen für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen
F-Gase, wie HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe), werden häufig in Kälteanlagen, Klimageräten und Wärmepumpen eingesetzt. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenzials (GWP) sind sie besonders klimaschädlich. Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, die am 1. März 2024 in Kraft trat, zielt darauf ab, den Einsatz dieser Stoffe bis 2030 deutlich zu reduzieren und langfristig durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen.
Kernaussagen der Verordnung
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Verringerung der Verfügbarkeit von F-Gasen durch schrittweise Begrenzung (Phase-Down).
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Verbot bestimmter Kältemittel in neuen und bestehenden Anlagen.
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Verpflichtung zu regelmäßigen Dichtheitsprüfungen und dokumentierten Wartungen.
Ziele: Bis 2030 sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase um 70 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Das CO₂-Äquivalent soll auf 35 Millionen Tonnen reduziert werden, um die Umweltbelastung bei Leckagen zu minimieren.
Pflichten für Betreiber
Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen müssen strenge Vorgaben einhalten, darunter:
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Emissionsminderungspflicht: Vermeidung von Leckagen und Reparatur defekter Systeme.
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Dichtheitskontrollen: Je nach CO₂-Äquivalent sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben.
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Leckageerkennung: Systeme müssen mit Technologien ausgestattet werden, die Lecks frühzeitig erkennen.
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Dokumentation: Alle Arbeiten, verwendeten Kältemittel und Prüfberichte sind detailliert zu dokumentieren und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
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Zertifizierungen prüfen: Nur zertifizierte Dienstleister dürfen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen.
Auswirkungen für Betreiber
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Neuanlagen: Müssen mit Kältemitteln mit niedrigem GWP betrieben werden, z. B. R32, R449A, oder natürlichen Stoffen wie CO₂ oder Propan.
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Bestehende Anlagen: Sollten auf klimafreundlichere Alternativen umgerüstet werden. Ein Beispiel: R404A-Anlagen können durch den Einsatz von R449A modernisiert werden.
Wichtige Fristen und Verbote
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Ab 2030: Verbot von Kältemitteln mit GWP > 2.500 in Kälteanlagen (auch recycelte Kältemittel).
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Ab 2032: Verbot solcher Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen; Service- und Wartungsverbot für Kältemittel mit GWP > 750 (ausgenommen recycelte Stoffe).
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Inverkehrbringungsverbote für Neuanlagen. Ab 2025 dürfen Neuanlagen in der Kältetechnik, die F-Gase mit hohem GWP verwenden, nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Dies gilt für viele gewerbliche Kühlsysteme und Klimaanlagen.
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Beschränkungen für Service und Wartung Ab 2026 ist in Klimaanlagen und Wärmepumpen der Einsatz von Kältemittelfrischware mit einem GWP-Wert von über 2.500 verboten. Für Kälteanlagen tritt diese Regelung bereits 2025 in Kraft.
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Phase-Down Bis 2050 soll der Einsatz von HFKW auf null reduziert werden. Dabei wird die Menge schrittweise reduziert – bis 2030 um 79 %.
Mögliche Alternativen
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Natürliche Kältemittel wie Ammoniak (R717) oder CO₂.
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Low-GWP-Mittel: Ersatzstoffe mit geringerem GWP, sofern technisch möglich.
Konsequenzen bei Verstößen
Die Nichteinhaltung der Betreiberpflichten kann Sanktionen gemäß der überarbeiteten Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nach sich ziehen.
Handlungsempfehlungen
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Regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchführen.
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Dokumentation sicherstellen: Halten Sie alle relevanten Informationen lückenlos fest.
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Umrüstung prüfen: Planen Sie frühzeitig den Wechsel auf alternative Kältemittel.
Unsere Leistungen für Sie
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen der F-Gase-Verordnung:
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Analyse und Beratung: Prüfung Ihrer bestehenden Anlagen und detaillierte Handlungsempfehlungen.
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Umrüstung und Nachrüstung: Anpassung Ihrer Systeme an klimafreundliche Kältemittel.
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Installation neuer Anlagen: Planung und Umsetzung moderner und umweltfreundlicher Kälte- und Klimasysteme.
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Regelmäßige Wartung und Prüfungen: Sicherstellung der gesetzlichen Konformität und Vermeidung von Ausfallzeiten.